Strafbefehl im Fall Alessio

Veröffentlicht am 21.04.2016 in Kommunalpolitik

Wie man in den letzten Tagen der Presse entnehmen konnte, hat das Amtsgericht gegen den Sachbearbeiter, der am nächsten am Fall Alessio dran war, einen Strafbefehl wegen "Fahrlässiger Tötung durch Unterlassen" erlassen. Andere Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Landratsamtes laufen noch. Da der Sachbearbeiter Widerspruch eingelegt hat, ist es wahrscheinlich, dass es nun zu einem Verfahren vor Gericht kommt. 

Es gibt wohl niemanden, der diesen Fall emotionslos betrachten kann. Immerhin ist ein Kind zu Tode gekommen und das hätte nicht passieren dürfen. Unstrittig ist, dass der Vater den Großteil Schuld trägt, er war derjenige, der zugeschlagen hat, und verbüßt auch bereits die dafür verhängte Strafe.

Aber das genaue Schauen, wer in der Lage gewesen wäre, diese Tragödie zu verhindern, und warum das nicht geschehen ist, halte ich für sehr wichtig. Insbesondere, damit sich so ein Fall nicht wiederholt. In einem Gerichtsprozess, in dem Zeugen unter Eid befragt werden, ist dies sicherlich besser möglich, als nur durch einen Strafbefehl. Die Verantwortung für die Entscheidung, das Kind beim Stiefvater zu lassen, müssen die tragen, die sie getroffen haben. Im Nachhinein ist klar, dass es ein Fehler war. Es bleibt zu klären, ob man das auch vorher schon hätte erkennen müssen. Und wenn sich herausstellt, dass es an fehlerhaften Strukturen im Landratsamt lag, wird man auch die politische Verantwortung diskutieren müssen.

Der Bericht des Kinderschutzexperten Dr. Heinz Kindler liegt vor und ist auf der Homepage des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald abrufbar.

Inwieweit die "Expertenkommission" ihre Arbeit mittlerweile aufgenommen hat, ist mir nicht bekannt. Dass sie komplett ohne Akteneinsicht arbeiten muss, habe ich bereits beim Einsetzen scharf kritisiert. Auf die Ergebnisse bin ich gespannt.

Birte Könnecke

 

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